Viele Menschen interessieren sich für Archäologie, Vor- und Frühgeschichte. Manche von ihnen geraten dabei in die Kriminalität, weil sie sich als "Raubgräber" betätigen. Die Berufs-Archäologen wußten lange nicht, wie sie auf dieses - doch eigentlich sehr erfreuliche - Interesse, das aber so leicht in "Grauzonen" abgleiten kann, reagieren sollten. Jetzt entdecke ich beim Landesmuseum Halle, das die "Himmelsscheibe von Nebra" beherbergt, folgendes Angebot zu "ehrenamtlicher Mitarbeit":
Viele Bürger in unserem Land haben großes Interesse an der Geschichte ihrer Heimat. Für die ältesten Abschnitte der Kulturgeschichte Sachsen-Anhalts gibt es keine schriftlichen Aufzeichnungen. Daher müssen die fehlenden Kapitel des Geschichtsbuches aufgrund archäologischer Nachweise geschrieben werden.
Für zahlreiche Menschen übt diese bisweilen kriminalistische Tätigkeit eine Faszination aus, und gerne würden sie bei der archäologischen Arbeit helfen. Aus diesem Grunde sieht das Denkmalschutzgesetz unseres Landes [§ 6 (2)] vor, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (LDA) und den Denkmalschutzbehörden als ehrenamtliche Beauftragte für archäologische Denkmalpflege (= Bodendenkmalpfleger) tätig werden können. Ferner wird in speziellen Arbeitskreisen zusammengearbeitet.
Interessenten richten einen schriftlichen Antrag an das LDA. Nach einer Einarbeitungszeit wird ein Ausweis erstellt, der dem ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger zur Legimitation für seine Arbeit dient. In regelmäßigen Abständen bietet das LDA Schulungsveranstaltungen für die ehrenamtlichen Mitarbeiter an. Diejenigen ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger, die ihren Aufgabenschwerpunkt auf die Geländetätigkeit legen, erhalten durch das LDA die notwendige Grundausrüstung. Für die während der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallenden Kosten zahlt das Land Sachsen-Anhalt eine Aufwandsentschädigung.
Anfragen und die Bitte um weitere Informationen richten Sie bitte an ...
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