Mittwoch, 4. Juli 2007

Keine NS-Mitgliedschaft ohne eigenhändige Unterschrift

Viele Dokumente zeigen, daß Mitgliedschaft in der NSDAP selbst in fortgeschrittenen Kriegsjahren ohne eigenhändige Unterschrift keineswegs üblich war, selbst nicht bei "hohen Tieren". Wie also dann bei gleich drei "kleinen" Hitlerjungen unabhängig voneinander? (Welt)


Der Partei-Eintritt war bürokratisch geregelt. Aufnahmen ohne Unterschrift sind kaum denkbar. Hier ein Dokument des Aufnahmeamts von 1943, in dem der Eingang von 498 Mitgliedskarten bestätigt wird, aber ...


... der Aufnahmeantrag für den Hitlerjungen Wolfgang St. (17) zurück gegeben wird, da die "eigenhändige Unterschrift ... fehlt".Adolf Hitler persönlich nimmt Generaloberst Eduard Dietl 1943 in die NSDAP auf. Die Reichsschatzmeisterei schreibt daraufhin am 24. Juli 1943 an den Schatzmeister des NS-Gaus Steiermark, ...... er solle von Dietl eine Unterschrift unter den Aufnahmeantrag erbitten.



Dietl, damals an der Nordfront im Einsatz, könne erst nach Eingang der Unterlagen aufgenommen werden. (Welt)

In einem begleitenden Artikel schreibt die "Welt":

(...) Andererseits wäre es schon überraschend, wenn zufällig bei allen bei den in der Kartei aufgetauchten Prominenten solche Ausnahmen vorlägen. Viel mehr spricht dafür, hier Entlastungsstrategien zu vermuten. Dabei ist derlei Entlastung eigentlich überflüssig. Die pure Mitgliedschaft in der NSDAP war nie strafwürdig, schon gar nicht bei Jugendlichen. (Welt)

Diese Herren haben und hatten immer schon vor ganz anderen "Strafen" Angst als den juristischen. Für einen Dieter Hildebrand gibt es schlimmere Strafen ... Sein ganzer Gestus hätte anders sein müssen ...

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